Fixipedia : Halbmast in Pforzheim
An besonderen Gedenktagen werden an städtischen Gebäuden und Einrichtungen die Fahnen auf Halbmast gesetzt.
Am 27. Januar werden alle städtischen Gebäude und Einrichtungen halbmast beflaggt. Ohne besondere Anordnung gilt Halbmastbeflaggung ansonsten nur noch am Volkstrauertag, jeden 2. Sonntag vor dem 1. Advent. In Pforzheim werden die Flaggen zusätzlich am 23. Februar, dem Gedenktag an die verheerende Zerstörung der Stadt im Jahr 1945, auf halbmast gesetzt.
Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe weiterer Tage im Jahr, an denen die Flaggen ohne besondere Anordnung gehisst werden:
- Tag der Arbeit (1. Mai)
- Europatag (9. Mai)
- Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai)
- Jahrestag des 17. Juni 1953 (Gedenken an den Aufstand in der DDR)
- Jahrestag des 20. Juli 1944 (Gedenken an den Widerstand gegen den Nationalsozialismus)
- Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
- Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag
- Tag der Wahl zum Europäischen Parlament
- Tag der Wahl des Landtags / Tag, an dem kommunale Wahlen stattfinden
Aus besonderen Anlässen kann der Ministerpräsident die Beflaggung der Dienstgebäude des Landes anordnen. Solche Anlässe können z.B. Staatsbesuche, Trauerbeflaggung zu Ehren verstorbener Persönlichkeiten, Unglücksfälle oder Terrorakte sein.